Beurlaubungen und Kur-Aufenthalte
Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass die Beurlaubung von einzelnen Schüler*innen nur in besonderen Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen zulässig ist.
Anträge sind von Ihnen rechtzeitig bei dem bzw. der Klassenlehrer*in mit entsprechender Begründung und ggfs. mit der Bescheinigung des Arbeitgebers einzureichen.
Mehrtägige Beurlaubungen müssen bei der Schulleiterin beantragt werden.
Möchten Sie mit Ihrem Kind zur Kur fahren, reichen Sie bitte den Antrag mit der Kurbestätigung zeitig bei der Schulleiterin ein.